1. Konditionen
1.1 Die Provision beträgt 4 % pro Bestandskunden-Sale und 10 % pro Neukunden-Sale. Die Vergütung der Werbeleistung erfolgt nach abgeschlossenem Kundeneinkauf (Pay per Sale). Individuelle Provisionsverhandlungen behält sich der Merchant vor.
1.2 Die Sales werden in der Regel alle 14 Tage abgeglichen. Ansonsten gilt der Autobestätigungszeitraum für Sales des Affiliate-Netzwerks.
1.3 Eine Stornierung der Provision erfolgt in folgenden Fällen:
• wenn der Kunde vom Kaufvertrag zurücktritt und/oder die Ware zurücksendet.
• wenn die Zahlung des Kunden nicht erfolgt.
• wenn es sich bei der vergüteten Bestellung um eine Bestellung unter falschen Angaben handelt („Fake-Bestellung“).
• wenn die Werbeleistung des Publishers gegen die im Folgenden festgeschriebenen Bestimmungen verstößt.
1.4 Der Merchant behält sich vor bereits vergütete Provisionen zurückzufordern, wenn ein Verstoß gegen die im Folgenden aufgeführten Bestimmungen festgestellt wird.
2. Anforderungen an Publisher
2.1 Jede/s potentielle Partnerseite/ Community/ Subnetzwerk verfügt über ein vollständiges Impressum sowie eine funktionierende Kontaktseite.
2.2 Das Impressum der Publisher-Website entspricht den Voraussetzungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Rundfunkstaatsvertrages (RStV).
2.3 Der Publisher ist der Betreiber der Partnerseite, das heißt als Publisher muss dieselbe Person/ Firma im Affililate-Netzwerk eingetragen sein, wie im Impressum auf der Partnerseite.
2.4 Reine Linkfarmen werden als Partnerseiten nicht akzeptiert.
2.5 Folgende Themenumfelder sind vom Programmbetreiber für die Bewerbung seines Programms nicht erwünscht:
Rassistische, extremistische, volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder dazu aufrufende, pornografische/erotische, diffamierende gegenüber Menschen hinsichtlich deren Herkunft, Religion, sexueller Orientierung sowie Inhalte, die rechtswidrig sind.
2.6 Publisher werden grundsätzlich nur in einem Affiliate-Netzwerk als Partner akzeptiert.
2.7 Publisher, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden nicht akzeptiert bzw. gelöscht.
3. Freischaltung von Publishern
Die Freischaltung der Publisher erfolgt in der Regel innerhalb von maximal 14 Tagen nach Bewerbung.
4. Cookies
4.1 Der Merchant verwendet eine Tracking-Weiche, die nach dem Prinzip „last cookie wins“ verfährt.
4.2 Falls der Publisher nach gewonnen Neukunden/ Erstbesteller vergütet wird, gelten ergänzend folgende Regeln: Als Neukunde/ Erstbesteller gelten die Kunden, die sich vor dem Kauf im Shop neu registrieren.
4.3 Des Weiteren untersagt der Merchant, ergänzend zu den AGBs des Affiliates Netzwerkes, jede Form des Cookie Droppings oder Cookie Stuffings.
5. Verwendung von Werbemitteln
5.1 Die vom Merchant zur Verfügung gestellten Werbemittel sind nicht veränderbar und dürfen vom Publisher nicht in anderer Form als abgebildet eingesetzt werden.
5.2 Die vom Merchant zur Verfügung gestellten Werbemittel sind nur zum vorgesehenen Zweck einzusetzen (Beispiel: es ist nicht gestattet einen Werbebanner in einer E-Mail zu verwenden).
5.3 Die vom Merchant zur Verfügung gestellten Werbemittel sind nicht von der zugeordneten URL getrennt zu verwenden.
5.4 Falls weitere/andere Werbemittel gewünscht sind, steht es dem Publisher frei, den Merchant diesbezüglich zu kontaktieren.
6. Verwendung von Produktdaten
6.1 Die vom Merchant zur Verfügung gestellten Produktdaten sind nicht auf Preissuchmaschinen/Portalen zu verwenden, auf denen der Merchant selbst tätig ist. Dies sind:
• idealo.de
• billiger.de
• guenstiger.de
• leguide.com
Im Zweifelsfall ist der Merchant zu kontaktieren.
6.2 Für die Verwendung der vom Merchant zur Verfügung gestellten Produktdaten gilt eine tägliche Aktualisierungspflicht von Seiten des Publishers.
7. Couponing/Gutschein-Marketing
7.1 Es dürfen keine Gutscheine verwendet werden, die nicht durch das Partnerprogramm freigegeben wurden.
7.2 Ausnahmen hiervon sind Gutscheine, die auf Aktionen des Online-Shops hinweisen, beispielsweise Neukunden-Aktionen oder Preis-Aktionen, wie zwei Produkte zum Preis von einem (2 für 1). Die Gutscheine müssen klar und verständlich gestaltet werden, es muss deutlich erkennbar sein, dass es sich dabei nicht um Gutscheine handelt, die einen generellen Rabatt ermöglichen, sondern die auf spezielle Aktionen des Shops verweisen.
7.4 Es ist dem Publisher untersagt eigene Gutscheine, welche nicht den hier beschriebenen Bestimmungen entsprechen, oder grob missverständliche Gutscheine zu verwenden
8. Retargeting/Postview
Publisher, die zur Bewerbung des Partnerprogramms Retargeting oder Postview verwenden, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Merchants.
9. Bonus- & Cash Back-Communitys
9.1 Die jeweilige Community ist für die technischen Vorrausetzungen zuständig und hat diese zu gewährleisten. Der Merchant stellt lediglich das Ausspielen des Tracking Codes gemäß Punkt 4.1 sicher. Insbesondere obliegt es der Community ihre Mitglieder umfassend zu instruieren, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
9.2 Falls es zu Nachvergütungsanfragen kommen sollte, sind folgende Punkte zu beachten:
• Nachvergütungsanfragen müssen immer über das Netzwerk an den Merchant gestellt werden.
• Es werden nur Sales geprüft, über die folgende Angaben vorliegen: Name, Vorname, Sale ID und Betrag.
• Es werden nur Sales geprüft, die nicht älter als zwei Monate sind.
• Nachvergütungsanfragen sind maximal einmal im Monat zu stellen.
9.3 Falls mehr als 10% der Sales nachvergütet werden müssen, ist dem Merchant ein Testaccount in der Cashback-Community zur Überprüfung zur Verfügung stellen.
9.4 Communitys, die sich nicht daran halten oder keinen Testaccount stellen, werden vom Partnerprogramm ausgeschlossen.
10. Ausgeschlossene Werbemethoden
Die im Folgenden definierten Werbemethoden sind für dieses Partnerprogramm grundsätzlich untersagt:
• SEA/SEM: Es ist untersagt das Partnerprogramm mit Google AdWords o.Ä. zu bewerben.
• Brand Bidding: Das Schalten von keywordbezogenen Anzeigen bei Google, Yahoo/Bing oder anderen Anbietern unter Verwendung von (Such-)Begriffen und Texten, die Bestandteile des Firmennamens sind (Brand Bidding), ist nicht gestattet. Hierunter fallen auch Vertipper oder ähnliche Schreibweisen des Firmennamens.
• Forced Links
• Ebay-Vermarktung
11. Haftungsklausel
11.1 Der Publisher haftet für die Schäden, die dem Merchant durch Fehlverhalten seitens des Publishers entstehen. Unter Fehlverhalten ist jeglicher Verstoß gegen die hier beschriebenen Bedingungen oder gegen die Bedingungen des Affiliate-Netzwerkes zu verstehen.
11.2 Der Publisher haftet mindestens in Höhe des für den Merchant entstandenen Schadens, in jedem Fall jedoch mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro pro Verstoß.
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